Allgemeine Bestimmungen

Vorschriften:Der Anlass unterliegt den Regeln für das sportliche Schiessen (RSpS) des SSV sowie sämtlichen Vorschriften, Reglementen, Weisungen, Ausführungsbestimmungen (AFB) und Hilfsmittelverzeichnissen von SSV, USS, SAT und SOSV sowie der Kranzkartenregelung des SOSV.
Obenerwähnte Vorschriften regeln alle im Schiessplan nicht explizit aufgeführten Positionen und stehen in der Schiessanlage zur Verfügung. Diese sind vom Organisator jederzeit anzuwenden.
Anmeldung:Direkt hier oder mit der dem Schiessplan beigelegten Anmeldekarte an:

Ernst Moser, Sägeweg 5, 3264 Diessbach bei Büren
Telefon: 032 351 38 83


Die Lizenznummer ist bei allen Schützen anzugeben!
Wir empfehlen den Vereinen unbedingt anzumelden, da mit grossem Andrang zu rechnen ist.
Gruppen:5 Schützen des gleichen Vereins bilden eine Gruppe. Anzahl der Gruppen unbeschränkt.
Einzelschützen:Diese sind nur von Vereinen zugelassen, die sich am Gruppenwettkampf beteiligen und deren Anzahl nicht ausreicht, um eine weitere Gruppe bilden zu können.
Anmeldetermin:spätestens bis 15. April 2011
Rangeur:Die gewünschten Schiesszeiten werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die definitiven Schiesszeiten werden schriftlich bestätigt.
Standblätter:Die Standblätter sind auf dem Schiessplatz zu beziehen und sind nach dem Schiessen zu kontrollieren. Nachträgliche Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Mutationen:Diese sind bei der Standblattausgabe zu melden, bevor die Ersatzleute schiessen.
Alterskategorien:Jugendliche, (JJ)         10-16 Jahre       1995-2001
Junioren, (J)               17-20 Jahre       1991-1994
Elite, (E)                     21-45 Jahre       1952-1965
Senioren, (S)              46-59 Jahre       1952-1965
Veteranen, (V)            60-69 Jahre       1942-1951
Seniorveteranen, (SV) ab 70 Jahren      1941 & älter
Teilnahmeberechtigung:Es können nur Lizenzierte teilnehmen, die Mitglied desteilnehmenden Vereins sind. Jedes Wettkampfprogramm darf vom demselben Teilnehmenden nur einmal geschossen werden.
Munition:Es darf nur die vom Organisator abgegebene Munition verwendet werden. Die Hülsen bleiben dessen Eigentum.
Kontrolle:Die Sportgeräte sind offen, d.h. nicht in Behältnissen in und aus der Schiessanlage zu bringen; eine Eingangskontrolle überprüft das Einhalten der Sicherheitsregeln gemäss RSpS Art. 1 TR.
Nach dem Schiessen haben die Teilnehmenden eine Entladekontrolle durchzuführen.
Haftung:Der Organisator übernimmt keine Haftung für Gewehre und Gegenstände.
Versicherung:Alle Teilnehmenden sind nach den Bestimmungen der USS versichert. Die Versicherten verzichten gegenüber dem Organisator auf weitere Ansprüche.
Beschwerderecht:Allfällige Beschwerden diesen Anlass betreffend werden vom Organisator sofort behandelt und erledigt. Vorbehalten bleibt das Rekursrecht an die Disziplinarkommission des SSV.


 

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